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Weiterbildungs-Richtlinien der GTÜM e.V. für tauch- &
hyperbarmedizinische Qualifikationen von Ärzten 
(geänderte Fassung vom 11.05.2009)

Fassung vom 11.05.2009

Seit Veröffentlichung der letzten Fassung der GTÜM-Weiterbildungsordnung am 27.08.2008 wurde eine Überarbeitung erforderlich. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Problemen bei einzelnen Diplomanträgen,

  • wenn ausländische Antragsteller medizinische Qualifikationen vorlegten, deren Vergleichbarkeit mit deutschen Qualifikationen unklar war,
  • oder wenn Antragsteller tauchmedizinische Ausbildungen im Ausland absolviert hatten, bei denen die Erfüllung der Bedingungen der GTÜM-Weiterbildungsordnung unklar war.

Die Erlangung eines tauchmedizinischen oder hyperbarmedizinischen Diploms ist mit nicht unerheblichem Aufwand und Kosten für die zu absolvierenden Kurse verbunden. Auf der anderen Seite erwarten z.B. Taucher auf der Suche nach einem Taucherarzt, dass ein GTÜM-zertifizierter Arzt tatsächlich fachlich qualifiziert ist. Die GTÜM möchte im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen, dass die Antragsteller für Ihren Aufwand eine adäquate, qualitativ hochwertige Ausbildung im Rahmen der Kurse erhalten, und dass GTÜM-zertifizierte Ärzte über eine fachliche Qualifikation verfügen, wie sie die Weiterbildungsordnung fordert.
Zur Qualitätssicherung in der Weiterbildung hat die GTÜM daher einige Maßnahmen beschlossen, die in der aktuellen Fassung der Weiterbildungsordnung ihren Niederschlag finden:

  • Künftig werden Diplome nur noch ausgestellt, wenn die Antragsteller über eine Berechtigung zur Berufsausübung als Arzt in Deutschland verfügen und (für Diplome IIa und IIb) bestimmte ärztliche Qualifikationen in Deutschland absolviert haben. Hierdurch soll die Vergleichbarkeit der Voraussetzungen zur Diplomvergabe sichergestellt werden.
  • Weiter werden Kurse vom Typ I, IIa und IIb künftig nur noch anerkannt, wenn sie in Deutschland durchgeführt werden. Zusätzlich werden Kursveranstalter verpflichtet, der GTÜM auf Aufforderung alle Kursunterlagen vorlegen. Durch diese Maßnahmen soll die objektive Überprüfbarkeit der Kurse sichergestellt werden.

Die GTÜM legt großen Wert auf die Feststellung, dass die genannten Maßnahmen allein der Qualitätssicherung dienen und keinerlei ‚protektionistischen’ Hintergrund haben. Leider sind wir in Europa aber noch nicht so weit, dass medizinische Qualifikationen ohne Weiteres 1:1 auf ein anderes Land übertragbar sind. Die GTÜM ist nicht in der Lage, ausländische medizinische Qualifikationen selbst auf ihre Vergleichbarkeit hin zu überprüfen. Außerdem kann die GTÜM keine tauchmedizinischen Kurse im Ausland überprüfen.

Im Sinne der europäischen Kooperation wird die GTÜM aber auch künftig Kurse in anderen EDTC/ECHM-Mitgliedsländern anerkennen, wenn diese a) den GTÜM-anerkannten Kursen vergleichbar sind und wenn b) eine vergleichbare, nachvollziehbare Überprüfung und Anerkennung durch die nationale wissenschaftliche Fachgesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin vorliegt. Die umfassende Nachweispflicht liegt in diesen Fällen beim Diplom-Antragsteller.

Die beste Nachricht zum Schluss: Da die GTÜM in anderen Bereichen Kosten einsparen konnte, war es möglich, die Bearbeitungsgebühren für Diplom-Erstanträge zu senken: von € 50,- auf € 25,- (für GTÜM-Mitglieder) bzw. von € 125,- auf € 100,- (für Nichtmitglieder). Diplom-Verlängerungen kosten für Nichtmitglieder statt € 100,- jetzt € 50,-. Für GTÜM-Mitglieder (bisher € 25,-) sind Diplom-Verlängerungen künftig kostenfrei.

 

Vorwort

Im Jahr 1996 hat die GTÜM erstmals Richtlinien für die tauch- und hyperbarmedizinische Weiterbildung von Ärzten herausgegeben. Damals geschah dies mit dem Ziel einer führbaren Zusatzbezeichnung für unseren Fachbereich. In einem Ausschuss unter der Leitung von Dr. Bettinghausen wurden in Anlehnung an vergleichbare Bestimmungen für die Anerkennung als Flugmediziner Unterrichtskonzepte und Erfahrungen der führenden Weiterbildungszentren in Deutschland zusammengeführt. Nach diesen Standards wurden in den letzten Jahren Hunderte von Ärzten zu Taucherärzten und Hyperbarmedizinern weitergebildet. Das Ziel einer führbaren Zusatzbezeichnung konnte bis heute leider nicht verwirklicht werden. In dieser Situation befinden wir uns aber gemeinsam mit vielen anderen Fachgesellschaften.

In die Überlegungen für die Erstellung neuer Richtlinien floss vieles ein: Erfahrungen der bisher weitergebildeten Kollegen und Erfahrungen der Weiterbilder mit den bisherigen Richtlinien, zunehmende Bestrebungen nach kontinuierlicher medizinischer Weiterbildung (´continuous medical education´), die Vergleichbarkeit der Diplome von Schwester-Fachgesellschaften im europäischen Umfeld und die gegenseitige Anerkennung dieser Diplome, sowie die Sicherung des Weiterbildungsniveaus und die Verbesserung der Qualitätskontrolle.

Die neuen GTÜM-Diplome entsprechen dabei auch den Weiterbildungsstandards für Diplome des ´Joint Medical Subcommittee´ von ECHM (European Committee for Hyperbaric Medicine) und EDTC (European Diving Technology Committee).

Die GTÜM-Diplome werden zur besseren internationalen Verwendbarkeit in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. 

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A. Diplome

I. Diplom "Tauchtauglichkeits-Untersuchungen" (Medical Examiner of Divers)
  1. Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland gemäß Bundesärzteordnung als Arzt/Ärztin approbiert ist oder nach § 2 Abs. 2, 3 oder 4 zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland befugt ist. Die entsprechende Anerkennung durch eine Landesärztekammer ist vorzulegen.
  2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs I,
  3. Tauchausbildung (CMAS*, PADI OWD oder äquivalent, Ausnahmen möglich, wenn eine substantiierte Begründung für das Erfordernis der Diplomerteilung vorgelegt wird),
  4. Gültigkeit 3 Jahre,
  5. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Diploms um weitere 3 Jahre bei:

    ► Nachweis von 20 Untersuchungen von Tauchern nach GTÜM-Richtlinien oder Druckkammer-Tauglichkeiten in den letzten 3 Jahren,
    ► Nachweis von 16 GTÜM-Fortbildungspunkten (s. Punkt G) in den letzten 3 Jahren. Werden die Fortbildungspunkte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit des Diploms nicht nachgewiesen, endet zunächst die Gültigkeit des Diploms. Fehlende Fortbildungspunkte können jedoch innerhalb eines Zeitraums von weiteren 12 Monaten nachträglich erlangt werden. Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit des Diploms muss unter Vorlage des Nachweises der erforderlichen Fortbildungspunkte innerhalb dieses 12-Monats-Zeitraums bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V. eingehen; eine Verlängerung aufgrund später eingehender Anträge ist ausgeschlossen. Der neue Gültigkeitszeitraum beginnt in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der Beendigung des vorhergehenden Gültigkeitszeitraums.

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IIa. "Taucherarzt"-Diplom (Diving Medicine Physician)
  1. Diplom „Tauchtauglichkeits-Untersuchungen“ (GTÜM e.V.) oder Vorlage aller für die Erteilung eines Diploms „Tauchtauglichkeits-Untersuchungen“ (GTÜM e.V.) erforderlichen Unterlagen,
  2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs IIa,
  3. 3 Monate ärztl. Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder auf einer Intensivstation in Deutschland oder Fachkunde Rettungsdienst oder Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, ausländische Nachweise können nur in begründeten Ausnahmefällen und nach positiver Einzelfallprüfung der Äquivalenz anerkannt werden,
  4. Gültigkeit 3 Jahre,
  5. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Diploms um weitere 3 Jahre bei:

    ► Nachweis von 20 Untersuchungen von Tauchern nach GTÜM-Richtlinien oder Druckkammer-Tauglichkeiten in den letzten 3 Jahren,
    ► Nachweis von 16 GTÜM-Fortbildungspunkten (s. Punkt G) in den letzten 3 Jahren. Werden die Fortbildungspunkte zum Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit des Diploms nicht nachgewiesen, endet zunächst die Gültigkeit des Diploms. Fehlende Fortbildungspunkte können jedoch innerhalb eines Zeitraums von weiteren 12 Monaten nachträglich erlangt werden. Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit des Diploms muss unter Vorlage des Nachweises der erforderlichen Fortbildungspunkte innerhalb dieses 12-Monats-Zeitraums bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V. eingehen; eine Verlängerung aufgrund später eingehender Anträge ist ausgeschlossen. Der neue Gültigkeitszeitraum beginnt in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der Beendigung des vorhergehenden Gültigkeitszeitraums.

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IIb. "Druckkammerarzt"-Diplom (Hyperbaric Medicine Physician)
  1. „Taucherarzt“-Diplom (GTÜM e.V.),
  2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs IIb,
  3. 6 Monate ärztl. Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder auf einer Intensivstation in Deutschland, ausländische Nachweise können nur in begründeten Ausnahmefällen und nach positiver Einzelfallprüfung der Äquivalenz anerkannt werden,
  4. 6 Monate ärztl. Tätigkeit an einem von der GTÜM e.V. anerkannten Druckkammerzentrum,
  5. Gültigkeit 3 Jahre,
  6. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Diploms um weitere 3 Jahre bei:

    ► Nachweis der Teilnahme an 2 anerkannten Kongressen/Konferenzen in den letzten 3 Jahren (s. Punkt G),
    ► Nachweis ärztlicher Tätigkeit an einem von der GTÜM e.V. anerkannten HBO-Druckkammerzentrum während der letzten 3 Jahre, alternativ Nachweis einer 80 Std. Hospitation als Arzt an einem von der GTÜM e.V. anerkannten HBO-Druckkammerzentrum innerhalb der letzten 12 Monate.
    ► Eingang des Antrags auf Verlängerung unter Vorlage der vorgenannten Nachweise innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V.; eine Verlängerung aufgrund später eingehender Anträge ist ausgeschlossen. Der Gültigkeitszeitraum beginnt in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der Beendigung des vorherigen Gültigkeitszeitraums.

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IIc. "Leitender Druckkammerarzt"-Diplom
  1. Druckkammerarzt“-Diplom (GTÜM e.V.) gemäß diesen Weiterbildungsrichtlinien,
  2. Nachweis der ununterbrochenen ärztlichen Leitung eines HBO-Druckkammerzentrums mit regelmäßigem Betrieb (d.h. mindestens 1 Behandlung an 5 Tagen/Woche) seit mindestens einem Jahr,
  3. Gültigkeit 3 Jahre,
  4. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Diploms um weitere 3 Jahre bei:

    ► Nachweis der ununterbrochenen ärztlichen Leitung eines HBO-Druckkammerzentrums mit regelmäßigem Betrieb in den letzten 3 Jahren,
    ► Nachweis der Teilnahme an 3 anerkannten Kongressen/Konferenzen in den letzten 3 Jahren (s. Punkt G),
    ► Eingang des Antrags auf Verlängerung unter Vorlage der vorgenannten Nachweise innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V.; eine Verlängerung aufgrund später eingehender Anträge ist ausgeschlossen. Der Gültigkeitszeitraum beginnt in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der Beendigung des vorherigen Gültigkeitszeitraums.

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III. Diplom "Tauch- und Hyperbarmedizin" (Diving & Hyperbaric Medicine Consultant)
  1. "Taucherarzt“-Diplom (GTÜM e.V.),
  2. “Druckkammerarzt“-Diplom (GTÜM e.V.),
  3. Facharzt-Urkunde,
  4. Mitgliedschaft in der GTÜM e.V.,
  5. Nachweis umfassender Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Tauchmedizin und der hyperbaren Sauerstofftherapie (Erläuterung: Die Erfahrung, die einen Experten auf dem Gebiet der Tauch- und Hyperbamedizin ausmacht, kann nicht in Kursen erworben werden. Kandidaten haben zusammen mit den o.g. Nachweisen ihren Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung der erworbenen spezifischen Erfahrungen und Kenntnisse einzureichen (Tätigkeit an einer HBO-Druckkammer, Management physiologisch-medizinischer Aspekte von Tauchaktivitäten, wissenschaftliche Tätigkeit, Lehrtätigkeit, Veröffentlichungen etc.),
  6. Das Diplom wird durch die GTÜM e.V. in Einzelfallentscheidung verliehen, bei besonderer Qualifikation kann von den genannten Anforderungen abgewichen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen,
  7. Gültigkeit 3 Jahre,
  8. Erneuerung des Diploms um weitere 3 Jahre bei:

    ► Nachweis der Teilnahme an 3 anerkannten Kongressen/Konferenzen in den letzten 3 Jahren (s. Punkt G),
    ► Eingang des Antrags auf Verlängerung unter Vorlage der vorgenannten Nachweise innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V.; eine Verlängerung aufgrund später eingehender Änträge ist ausgeschlossen. Der Gültigkeitszeitraum beginnt in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der Beendigung des vorherigen Gültigkeitszeitraums.
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B. Kurs-Curricula

Alle Kurse schließen mit einer schriftlichen Prüfung über die Unterrichtsinhalte ab. Für die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses ist das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich. Die röm. Ziffern (I/Iia/Iib) in der Spalte “Unterrichtsthema” benennen die Kurse, in denen dieses Einzelthema behandelt werden soll.
1. Physiologie und Pathologie beim Tauchen und bei Überdruckexposition
           Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
Unterrichtseinheiten
(45 min)
1
Hyperbare Physik
1 /1/2
1/2
1/2
2
Tauchbezogene Physiologie (funktionelle Anatomie, Atmung, Gehör, Druckausgleich, Thermoregulation, Immersion)
2
1/2
1/2
3
Hyperbare Pathophysiologie (Blackout-Entstehung (I) incl. Apnoe (I), Psychologie (I/iIa), Arbeitsleistung/Ausdauer unter Wasser (iIa))
1
1
-
4
Hyperbare Pathophysiologie (Dekompressionstheorien, Blasen)
1
2
1/2
5
Akute dysbare Erkrankungen. Dekompressionserkrankungen (Barotrauma der Lunge, DCS)
1
2
1/2
6
Chronische dysbare Erkrankungen (Langzeitauswirkungen)
1
2
-
7
Grundlagen der HBO (Wirkungen des hyperbaren Sauerstoffes)
-
1
2
8
Sauerstoffintoxikation
1/2
1
1
9
Inertgaseffekte (Narkose, HPNS)
1/2
1
1/2
10
Medikamente unter Druck
1
1/2
1
11
Druckunabhängige Pathologien beim Tauchen (Hypothermie, Beinahe-Ertrinken, Effekte von Fauna und Flora, Verletzungen und Unfälle im Wasser, der kranke Taucher, klimabedingte und damit verbundene Elektrolyverschiebungen)
1/2
3
-
12
Tödliche Tauchunfälle
1/2
1
-

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2. Tauchtechnik und Sicherheit
           Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
Unterrichtseinheiten
(45 min)
1
Tauchverfahren (Bell Diving (ila))
1/2
1/2
-
2
Tauchverfahren (Self contained underwater breathing apparatus (SCUBA); Oberflächenversorgung; Bell; Transfer unter Druck (TUP); Oberflächen-Dekompression (SurD); O2-Dekompression; Mischgastauchen)
1/2
1/2
-
3
Taucher (Sporttauchen: SCUBA, Technical Diving und Tieftauchen, Apnoe-Tauchen, Berufstauchen: Offshore-Tauchen, Inshore-Tauchen, wissenschaftliches Tauchen, Tauchen für Medien, Sporttauchlehrer, Druckluftarbeit, Astronauten)
1/2
1/2
-
4
Tauchausrüstung (SCUBA, Surface supplied underwater breathing apparatus (SSUBA), Mischgastauchen, Rebreather, Überwachungstechnik, Werkzeug, Anzüge)
1/2
1/2
-
5
Tauchtabellen, Tauch-Computer (inkl. Bergseetauchen, Oberflächenpause, Deko für Druckkammer-Begleiter (iIa/iIb))
1
2
1
6
Vorschriften und Standards für Taucher (VBG 39, DLV)
1
-
-
7
Sicherheitsplanung /Management (Überwachung), Reisemedizin (I), DAN (ila)
1
1
-
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3. Tauchtauglichkeit
           Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
Unterrichtseinheiten
(45 min)
1
Tauglichkeitskriterien und Kontraindikationen (für Taucher, Druckluftarbeiter, HBO-Patienten und Druckkammerpersonal)
4
-
2
2
Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Diagnostik)
1
-
1
3
Tauglichkeitsstandards und Regeln (Berufs- und Sporttaucher), G 31
1
-
1
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4. Tauchunfälle
           Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
Unterrichtseinheiten
(45 min)
1
Tauchunfälle/Tauchzwischenfälle (Diagnostik und präklinische Versorgung inkl. HNO, Barotraumen und HLW), Transport, DAN, nasse Rekompression und Transport-Druckkammer (ila)
1/2
2
1
2
Klinisches Tauchunfallmanagement (Diagnostik, Patientenversorgung und Follow up)
-
2
-
3
Tauchunfall-Management (Differentialdiagnose)
1/2
-
4
HBO-Therapie für Tauchunfälle (Tabellen, Strategien)
1/2
-
5
Rehabilitation behinderter Taucher
-
1
-
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5. Klinische HBO-Therapie
           Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
Unterrichtseinheiten
(45 min)
1
Druckkammertechnik (Multiplace, Monoplace, Transportdruckkammer, nasse Rekompression)
-
2
1
2
HBO-Indikationen
IIa: DCS und AGE, iIb: strongly recommended indications
-
1/2
6
3
HBO: recommended indications
-
-
14
4
HBO: optional indications
-
-
3
5
Datensammlung - Statistik - Auswertung
-
1
1
6
Allgemeine Basistherapie (Pflege)
-
1
2
7
Diagnose-, Überwachungs- und Therapie-Geräte in der Druckkkammer, tcPO2-Mapping (ilb)
-
2
3
8
Risikoabschätzung, Zwischenfall-Überwachung und Notfallplan in Druckkammern, Brandschutz
-
1
2
9
Sicherheits-Bestimmungen, Medizinproduktegesetz (MPG)
-
1
1
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6. Verschiedenes
           Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
Unterrichtseinheiten
(45 min)
1
Forschungsstandards
-
1/2
-
2
Ausbildungsprogramm für Assistenzpersonal
-
1
-
3
Management / Organisation eines Druckkammerzentrums
1
4
Schriftliche Prüfung 
1
2
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7. Praktische Übungen
           Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
Unterrichtseinheiten
(45 min)
1
Nachweis der Druckkammer-Tauglichkeit des Kurs-Teilnehmers
-
ja
ja
2
HLW
-
1
-
3
Praxis in Erster Hilfe am Unfallort (Tauchunfälle), Umgang mit verschiedenen Sauerstoff-Geräten
-
1
-
4
Praktische Übungen zu Tauchtauglichkeitsuntersuchungen (Untersuchungstechniken: Lungenfunktion, Ergometrie, Otoskopie, Parazentese (IIa/IIb))
2
1
2
5
Demo: Berufstauchen
1
1
-
6
Demo: HBO-Therapie (Druckkammerfahren, Technik-Checklisten, Patienten-Check)
-
2
2
7
Praxis der HBO-Therapie (Exposition auf 4 bis 6 bar, Teilnahme für Kursteilnehmer
freiwillig)
-
5
9
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8. Freie Themen
          
3
3
3
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Unterrichts-Umfang
           Kurs
I
IIa
IIb
 
Unterrichtseinheiten
(45 min)
 
Summe UE
30 
56 1/2
64 1/2

C. Anerkennung der Kursleitung durch die GTÜM e.V.

Der Leiter eines Kurses nach GTÜM-Richtlinien muß zum Zeitpunkt der Kursdurchführung selbst ein gültiges Diplom „Tauch- und Hyperbarmedizin“ / „Diving and Hyperbaric Medicine Consultant“ (GTÜM e.V.) besitzen.  

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D. Beantragung der Anerkennung von Kursen
     (I, IIa, IIb, Refresher) durch den Kursleiter

  1. Der Leiter eines Kurses (s. unter Pkt. C) hat rechtzeitig vor Kursbeginn bei der GTÜM e.V. einen Antrag auf Anerkennung des Kurses zu stellen, dem beizufügen sind :

    ► Detaillierter Stundenplan mit Nennung der Referenten, der erkennbar das entsprechende Curriculum gemäß GTÜM e.V. abdeckt,
    ► Muster der Abschlussprüfung,
    ► Musterlösung für die Abschlussprüfung,
    ► Bewertungsschlüssel mit Bestehensgrenze hierzu,
    ► Muster des Bewertungsbogens für den Kurs,
    ► Gültiges Diplom „Tauch- und Hyperbarmedizin (GTÜM e.V.)“.
  2. Alle Stundenpläne müssen folgende Bedingungen erfüllen:

    ► Höchstens 8 theoretische Unterrichtseinheiten pro Tag,
    ► Höchstens 10 Unterrichtseinheiten insgesamt pro Tag.
  3. Die Kurse I, IIa und IIb sind in Deutschland durchzuführen, Refresherkurse können auch im Ausland durchgeführt werden.
  4. Eine zeitgerechte Benachrichtigung des Kursleiters über die Anerkennung seines geplanten Kurses ist nur möglich, wenn der GTÜM e.V. die genannten Unterlagen spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
  5. Für die Bearbeitung des o.g. Antrags auf Anerkennung wird eine Gebühr von € 200,- fällig, die Bearbeitung erfolgt nicht vor Eingang der Gebühr.
  6. Die Gebühr nach Nr. 5 entfällt, wenn der betreffende Kurs mit dem gleichen Stundenplan und den gleichen Referenten durchgeführt wird wie bei einem bereits zuvor genehmigten Kurs. Die Nummern 1 und 2 bleiben hiervon unberührt.
  7. Der Vorstand der GTÜM e.V. wertet die Bewertungsbögen der Kurse (siehe unter E) aus. Bei mehrfachen Negativbewertungen kann dem Kursveranstalter und/oder Kursleiter die Anerkennung für künftige Kurse verweigert werden.

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E. Qualitätssicherung

  1. Der Kursleiter hat den Kursteilnehmern zu Beginn des Kurses einen Bewertungsbogen nach Muster der GTÜM e.V. (s. Anhang) auszuhändigen, auf dem der Kursteilnehmer zu jeder Unterrichtseinheit vermerkt, ob die Unterrichtsinhalte vom Referenten umfassend und klar dargestellt wurden.
  2. Die Bewertungsbögen sind vom Kursteilnehmer zu unterzeichnen. Der Teilnehmer legt den Bogen der GTÜM e.V. vor.
  3. Zur Qualitätssicherung sind der GTÜM e.V. auf deren Aufforderung sämtliche Kursunterlagen und Unterlagen der Abschlussprüfung vorzulegen.  

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F. Diplom-Erstantrag

Diplome können von der GTÜM e.V. nur ausgestellt werden, wenn

  1. der qualifizierende Kurs (bei Diplom I: Kurs I, bei Diplom IIa: Kurs IIa, bei Diplom IIb: Kurs IIb) innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung absolviert wurde,
  2. der Kurs und die Abschlussprüfung von der GTÜM e.V. anerkannt wurden oder, bei einem ausländischen Kurs in einem EDTC/ECHM-Mitgliedsland, der Kurs den GTÜM-anerkannten Kursen vergleichbar ist und eine vergleichbare, nachvollziehbare Überprüfung und Anerkennung durch die nationale wissenschaftliche Fachgesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin vorliegt. Die umfassende Nachweispflicht liegt in diesem Fall beim Antragsteller.
  3. der GTÜM e.V. der vollständig ausgefüllte Bewertungsbogen des Kursteilnehmers mit der Antragstellung vorgelegt wird,
  4. der Kandidat mit der Antragstellung Nachweise über das Vorliegen der unter A. genannten Voraussetzungen vorlegt. Urkunden wie z.B. die Approbations-Urkunde sind ausschließlich in nicht-beglaubigter Kopie schicken. Der Nachweis der Anzahl von Tauglichkeitsuntersuchungen kann z.B. als Selbstauskunft erfolgen,
    Adresse: GTÜM e.V., Geschäftsstelle 
    BG-Unfallklinik
    Prof.-Küntscher-Str. 8
    D-82418 Murnau
          
    und
  5. der Kandidat für Erst-Diplomierungen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- (GTÜM-Mitglieder) bzw. € 100,- (Nichtmitglieder) auf das Konto der GTÜM e.V. überweist,
    Bankverbindung: GTÜM e.V.
    Taunus-Sparkasse Eschborn
    BLZ 512 500 00
    Konto-Nr. 41398060
    IBAN: DE07 5125 0000 0041 3980 60
    BIC(SWIFT): HELADEF1TSK
    oder

    für Diplom-Verlängerungen eine Bearbeitungsgebühr Bearbeitungsgebühr von € 50,- (Nichtmitglieder) auf das o.g. Konto der GTÜM e.V. überweist. Diplom-Verlängerungen für GTÜM-Mitglieder sind kostenlos.

  6. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand der GTÜM e.V. von diesen Bestimmungen abweichen, wenn dem Sinn und Zweck der Regelung auf andere Weise entsprochen wird.    

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G. Diplom-Erneuerung

  1. Diplome I und IIa:

    ► Für Auffrischungs-Kurse über Inhalte von Kurs I und IIa gelten die o.g. Bestimmungen über die Anerkennung der Kurse durch die GTÜM e.V. incl. Bewertungsbogen sinngemäß. Kursleiter haben angesichts der Kürze dieser Kurse unbedingt die Ausgewogenheit und Zielorientierung der behandelten Themen zu berücksichtigen. Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung von Auffrischungs-Kursen wird analog zu Punkt D 5 eine Gebühr von 50,- Euro erhoben.
    ► Einzelne Auffrischungs-Kurse können aus beliebig vielen Unterrichtseinheiten bestehen.
    ► Alternativ können Auffrischungs-Unterrichtseinheiten auch durch Teilnahme an anderen, von der GTÜM anerkannten Veranstaltungen erworben werden. Kongresse von GTÜM e.V., EUBS, UHMS oder SPUMS werden pauschal mit jeweils 16 Fortbildungspunkten anerkannt. GTÜM e.V.-Workshops werden pauschal mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
    ► Die Anerkennung anderer Weiterbildungs-Veranstaltungen auf ihre Anerkennung für Auffrischungs-Unterrichtseinheiten prüft die GTÜM e.V. auf Antrag.
  2. Diplome IIb, IIc und III:

    ► Kongresse und Konferenzen von GTÜM e.V., EUBS, UHMS, ECHM, ICHM, und SPUMS sowie Workshops der GTÜM e.V. werden pauschal anerkannt.
    ► Die Anerkennung anderer Weiterbildungs-Veranstaltungen für die Erneuerung des Diploms prüft die GTÜM e.V. auf Antrag.

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H. Sonstige Regelungen

  1. Nach dem 31.12.2003 werden von der GTÜM e.V. keine Anträge auf Diplome nach den Richtlinien von 1996 mehr bearbeitet.
  2. Die nach den Richtlinien von 1996 erteilten Diplome der GTÜM e.V. behalten ihre Gültigkeit auch nach Inkrafttreten der hier vorliegenden Richtlinien.
  3. Für nach den Richtlinien von 1996 erteilte Diplome sind regelmäßige Weiterbildungen analog zu den Bestimmungen für Diplome nach der Weiterbildungsordnung von 2002 nur erforderlich, wenn der Diplom-Inhaber einen Eintrag in die so genannte ’Taucherarzt-Liste’ der GTÜM wünscht.
  4. Für die Funktion des Ärztlichen Leiters einer therapeutischen HBO-Druckkammer fordert die GTÜM e.V. das Diplom „Tauch- und Hyperbarmedizin“ (Diplom III) oder das Diplom „Leitender Druckkammerarzt“ (Diplom IIc).

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Anhang S1

Checkliste für GTÜM-Diplomanträge

Bitte beachten Sie, dass vor Eingang der Bearbeitungsgebühr keine Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt.

Erstantrag für Diplom I „Tauchtauglichkeits-Untersuchungen“
  • Deutsche Approbation als Arzt oder Nachweis nach § 2 Abs. 2, 3 oder 4 der Bundesärzteordnung
  • erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM anerkannten Kurs I
  • Tauchausbildung (CMAS*, PADI OWD oder äquivalent)
  • Bewertungsbogen des absolvierten Kurses
  • Einzahlung der Bearbeitungsgebühr
Erstantrag für Diplom IIa „Taucherarzt“
  • Diplom „Tauchtauglichkeits-Untersuchungen“ (GTÜM e.V.) oder alle oben für Diplom I genannten Unterlagen
  • erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM anerkannten Kurs IIa (Taucherarzt)
  • Bewertungsbogen des absolvierten Kurses
  • 3 Monate ärztl. Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder auf einer Intensivstation oder Fachkunde Rettungsdienst oder Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Einzahlung der Bearbeitungsgebühr
Verlängerungsantrag für Diplom I „Tauchtauglichkeits-U.“ und IIa „Taucherarzt“
  • Nachweis von 20 Taucher-/ Druckkammer-Tauglichkeits-U. in den letzten 3 Jahren
  • Nachweis von 16 Fortbildungspunkten in den letzten 3 Jahren
  • Einzahlung der Bearbeitungsgebühr
Erstantrag für Diplom IIb „Druckkammerarzt“
  • „Taucherarzt“-Diplom (GTÜM e.V.)
  • erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM anerkannten Kurs IIb (Druckkammerarzt)
  • Bewertungsbogen des absolvierten Kurses
  • 6 Monate ärztl. Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder einer Intensivstation
  • 6 Monate ärztl. Tätigkeit an einem von der GTÜM anerkannten DK-Zentrum
  • Einzahlung der Bearbeitungsgebühr
Verlängerungsantrag für Diplom IIb „Druckkammerarzt“
  • Nachweis von 2 anerkannten Kongress-Teilnahme in den letzten 3 Jahren
  • Nachweis anerkannter Tätigkeit an HBO-Druckkammerzentrum während der letzten 3 Jahre oder 80 Std. Hospitation an anerkanntem Druckkammerzentrum innerh. der letzten 12 Monate
  • Einzahlung der Bearbeitungsgebühr
Erstantrag für Diplom III „Tauch- und Hyperbarmedizin“
  • Druckkammerarzt-Diplom (GTÜM e.V.)
  • Facharzt-Urkunde
  • Mitgliedschaft in der GTÜM e.V.
  • Nachweis umfassender Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Tauchmedizin und der hyperbaren Sauerstofftherapie
  • Einzahlung der Bearbeitungsgebühr
Verlängerungsantrag für Diplom III „Tauch- und Hyperbarmedizin“
  • Nachweis von 3 anerkannten Kongress-Teilnahme in den letzten 3 Jahren
  • Einzahlung der Bearbeitungsgebühr

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Anhang S2

Bewertungsbogen für Kurse nach GTÜM-Richtlinien

Bearbeitungshinweise und Unterschriften

Sehr geehrte/r Kursteilnehmer/in!
Um den von Ihnen besuchten Kurs für Ihre Qualifikation gemäß GTÜM-Weiterbildungsordnung anrechnen zu können, ist es erforderlich, dass dieser Bewertungsbogen der GTÜM e.V. vorliegt. Der Bogen wird Ihnen bei Kursbeginn von der Kursleitung ausgehändigt. Der Bewertungsbogen besteht aus zwei Teilen:

  • Seite 1 bis 3 ist von der GTÜM e.V. vorgegeben und beinhaltet die Checkliste für GTÜM-Diplomanträge (Seite 1), diese Bearbeitungshinweise und die Unterschriftsleiste,(Seite 2), sowie das Weiterbildungscurriculum der GTÜM e.V. (Seite 3). Alle im Curriculum genannten Weiterbildungsinhalte müssen sich in entsprechendem Umfang im tatsächlich durchgeführten Kurs wiederfinden.
  • Seite 4 ff. ist von Ihrer Kursleitung individuell gestaltet. Er enthält Ihren Kurs-Stundenplan mit den Spalten: Unterrichtsthema, Bewertung des Unterrichtsthemas, Referent und Bewertung des Referenten. Jedes Thema und jeder Referent ist unbedingt getrennt zu bewerten. Bitte nehmen Sie die Bewertung nach folgendem Schlüssel vor:

Bewertung Referent Bewertung Thema
1 = sehr gut
2 = gut
3 = befriedigend
4 = ausreichend
5 = mangelhaft
1 = sehr gut
2 = gut
3 = befriedigend
4 = ausreichend
5 = mangelhaft
 

Bei Kursende ist der Bewertungsbogen auf dieser Seite von Ihnen zu unterzeichnen. Das Original des Bewertungsbogens (alle Seiten) mit Ihrer Unterschrift verbleibt bei Ihnen und muss mit den übrigen Unterlagen für eine Qualifikation der GTÜM e.V. vorgelegt werden.
Kursteilnehmer

_________________________
Name, Vorname



_________________________
Datum, Unterschrift

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Anhang S3

Bewertungsbogen für Kurse nach GTÜM-Richtlinien

Kurs-Curriculum

           Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
UEH (45 min)
1. Physiologie und Pathologie beim Tauchen und bei Überdruckexposition  
1
Hyperbare Physik
1 1/2
1/2
1/2
2
Tauchbezogene Physiologie
2
1/2
1/2
3
Hyperbare Pathophysiologie
1
1
-
4
Hyperbare Pathophysiologie (Dekompressionstheorien, Blasen)
1
2
1/2
5
Akute dysbare Erkrankungen. Dekompressionserkrankungen
1
2
1/2
6
Chronische dysbare Erkrankungen (Langzeitauswirkungen)
1
2
-
7
Grundlagen der HBO (Wirkungen des hyperbaren Sauerstoffes)
-
1
2
8
Sauerstoffintoxikation
1/2
1
1
9
Inertgaseffekte (Narkose, HPNS)
1/2
1
1/2
10
Medikamente unter Druck
1
1/2
1
11
Druckunabhängige Pathologien beim Tauchen
1/2
3
-
12
Tödliche Tauchunfälle
1/2
1
-
2.
Tauchtechnik und Sicherheit
 
1
Tauchverfahren (Bell Diving (IIa))
1/2
1/2
-
2
Tauchverfahren
1/2
1/2
-
3
Taucher
1/2
1/2
-
4
Tauchausrüstung
1/2
1/2
-
5
Tauchtabellen, Tauch-Computer
1
2
1
6
Vorschriften und Standards für Taucher (VBG 39,DLV)
1
-
-
7
Sicherheitsplanung /Management (Überwachung), Reisemedizin (I), DAN (IIa)
1
1
-
3.
Tauchtauglichkeit
 
1
Tauglichkeitskriterien und Kontraindikationen
4
-
2
2
Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Diagnostik)
1
-
1
3
Tauglichkeitsstandards und Regeln (Berufs- und Sporttaucher)
1
-
1
4.
Tauchunfälle
 
1
Tauchunfälle/Tauchzwischenfälle, Transport, DAN, nasse Rekompression und Transport-Druckkammer
1/2
2
1
2
Klinisches Tauchunfallmanagement (Diagnostik, Patientenversorgung und Follow up)
-
2
-
3
Tauchunfall-Management (Differentialdiagnose)
1/2
-
4
HBO-Therapie für Tauchunfälle (Tabellen, Strategien)
1/2
-
5
Rehabilitation behinderter Taucher
-
1
-
5.
Klinische HBO-Therapie
 
1
Druckkammertechnik (Multiplace, Monoplace, Transportdruckkammer, nasse Rekompression)
-
2
1
2
HBO-Indikationen:
IIa: DCS und AGE, IIb: DCS (1 UE), AGE, llb: strongly recommended indications
-
1/2
6
3
HBO: recommended indications
-
-
14
4
HBO: optional indications
-
-
3
5
Datensammlung - Statistik - Auswertung
-
1
1
6
Allgemeine Basistherapie (Pflege)
-
1
2
7
Diagnose-, Überwachungs- und Therapie-Geräte in der Druckkkammer, tcPO2-Mapping (IIb)
-
2
3
8
Risikoabschätzung, Zwischenfall-Überwachung und Notfallplan in Druckkammern, Brandschutz, Feuerbekämpfung 
-
1
2
9
Sicherheits-Bestimmungen, Medizinproduktegesetz (MPG)
-
1
1
6.
Verschiedenes
 
1
Forschungsstandards
-
1/2
-
2
Ausbildungsprogramm für Assistenzpersonal
-
1
-
3
Management / Organisation eines Druckkammerzentrums
1
4
Schriftliche Prüfung 
1
2
7.
Praktische Übungen
 
1
Nachweis der Druckkammer-Tauglichkeit des Kurs-Teilnehmers
-
ja
ja
2
HLW
-
1
-
3
Praxis in Erster Hilfe am Unfallort (Tauchunfälle), Umgang mit verschiedenen Sauerstoff-Geräten
1
-
4
Praktische Übungen zu Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
2
2
5
Demo: Berufstauchen
1 1 -
6
Demo: HBO-Therapie (Druckkammerf, Checklisten, Patienten-Check)
- 2 2
7

Praxis der HBO-Therapie (Exposition auf 4 bis 6 bar, Teilnahme für Kursteilnehmer freiwillig)

- 5 9
8. Freie Themen 3 3 3
         
  Summe der Unterrichtseinheiten 30 56 1/2 64 1/2

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Anhang S4

Bewertungsbogen für Kurse nach GTÜM-Richtlinien (BEISPIEL !)

Kurs I nach GTÜM-Richtlinien
Samstag, xx.xx.20xx

  Thema Bewertung Referent Bewertung
09:00 - 10:30 Hyperbare Physik   Dr. Meier  
11:00 - 12:30 Tauchbezogene Physiologie   Dr. Müller  
13:30 - 14:15 Hyperbare Pathophysiologie
Blackout/Apnoe/Psychologie
  Dr. Schulze  
15:15 - 15:00 Hyperbare Pathophysiologie
Dekompressionstheorien/Blasen
  Dr. Schulze  
15:30 - 16:15 Dekompressionserkrankungen   Dr. Schmid  
16:15 - 17:00 Chronische Dysbare Erkrankungen   Dr. Schmid  

Bewertung Referent 1 = sehr gut 2 = gut 3 = befriedigend 4 = ausreichend 5 = mangelhaft
Bewertung Thema 1 = sehr gut 2 = gut 3 = befriedigend 4 = ausreichend 5 = mangelhaft

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Anhang

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notrufnummer
news

NEWS:

1. CENTRAL EUROPEAN CONFERENCE HBO & DIVING MEDICINE
 17.-18.06.10
Programm


Checkliste

Checkliste Tauchtauglichkeit
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Tauchtauglichkeit
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