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Ausbildungs-Richtlinien der GTÜM e.V. für Assistenzpersonal
an therapeutischen HBO-Druckkammerzentren

Druckkammerbediener/-in, Hyperbarmedizinische/r Assistent/-in und
Intensiv-Pflegekraft Hyperbarmedizin
(Gültig ab 01.04.2004 - Version 1.0)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Das Arbeitsumfeld von Assistenzpersonal in der HBO

A. Qualifikation des Personals vor Ort während therapeutischer Druckkammer-Behandlungen

I.   Für Druckkammer-Behandlungen von nicht intensivbehandlungspflichtigen stationären oder 
     ambulanten Patienten
II. Für Druckkammer-Behandlungen von intensivbehandlungspflichtigen Patienten

B. Diplome für medizinisches Assistenzpersonal

I.    Diplom "Druckkammerbediener/in"
II.  Diplom "Hyperbarmedizinische/r Assistent/in"
III. Diplom "Intensivmedizinische Pflegekraft für Hyperbarmedizin"

C. Kurs-Curricula

I.    Ausbildung "Druckkammerbediener/in"
IIAusbildung "Hyperbarmedizinische/r Assistent/in"
III. Ausbildung "Intensivmedizinische Pflegekraft für Hyperbarmedizin"


D. Anerkennung der Kursleitung

E. Anerkennung von Kursen

F. Bestätigung der Vermittlung der Kursinhalte

G. Ausstellung der Diplome

H. Übergangsregelungen

Anhang


Vorwort

Die GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V.) und der VDD (Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V.) haben sich seit Jahren bemüht die Qualitätsstandards im Bereich der Hyperbarmedizin of dem höchstmöglichen Standard zu definieren und durchzusetzen. Dabei wurden auch international Maßstäbe gesetzt.

Die Ausbildungsordnung für Assistenzpersonal war in der Vergangenheit aus Praktikabilitätsgründen eng an die der Ärzte angelehnt. Das hat sich in der Praxis nicht bewährt. Spätestens mit der Umstellung der Weiterbildung der Ärzte für Hyperbarmedizin ist daher auch die Weiterentwicklung der Ausbildungsrichtlinien für Assistenzpersonal dringlich und wird hier vorgestellt.

Die Richtlinien wurden in enger Kooperation erstellt, zunächst in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe und schließlich durch einvernehmliche Abstimmung der Vorstände von GTÜM und VDD.

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Das Arbeitsumfeld von Assistenzpersonal in der HBO

Das Arbeitsumfeld von Assistenzpersonal in der HBO Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von qualifiziertem Assistenzpersonal in medizinischen Druckkammerzentren für hyperbare Sauerstoffbehandlung ist deren qualitätsorientierte Ausrichtung. Von GTÜM und VDD wurden zur Sicherung des qualifizierten qualitätsorientierten Druckkammerbetriebes Zertifizierungen etabliert.

Für den Einsatz von Assistenzpersonal sind folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Alle Personen, die weisungsgebunden oder in abhängiger Stellung beschäftigt sind, müssen für ihre Tätigkeit nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen geeignet sein (G-Untersuchungen). Für die Tätigkeit als Arzt/Ärztin, hyperbarmedizinische/r Assistent/in und Druckkammerbediener/in können ggf. zumindest die folgenden Grundsätze in Betracht kommen: G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G31 (Überdruck), G37 (Bildschirmarbeitsplätze), G42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung).
  2. Grundsätzlich muss jede an einer therapeutischen Druckkammer beschäftigte Person für alle Tätigkeiten zertifiziert sein, die von dieser Person wahrgenommen / durchgeführt werden sollen.
  3. Entscheidungen über die Durchführung von HBO-Notfallbehandlungen müssen den Status des Patienten und die Richtlinien und Standards von GTÜM und VDD berücksichtigen.
  4. Es muss gewährleistet sein, dass die sich in der Druckkammer in Behandlung befindenden Patienten ständig unter Kontrolle eines medizinisch gebildeten Mitarbeiters sind, d.h. nicht nur unter Aufsicht des ausschließlich als Druckkammerbediener zertifizierten Mitarbeiters.
  5. Es müssen organisatorische Strukturen vorhanden sein, welche die adäquate Weiterbehandlung oder Weiterleitung von nach der HBO-Notfallbehandlung intensivpflichtigen Patienten sicherstellen.
  6. Grundsätzlich müssen der "Druckkammer-Arzt" und die zweite patientenbetreuende Person ("Hyperbarmedizinische/r Assistent/in", "Intensivmedizinische Pflegekraft für Hyperbarmedizin" oder zweite/r Arzt/Ärztin) zum Zeitpunkt der Druckkammer-Behandlung druckkammertauglich sein. 

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A. Qualifikation des Personals vor Ort während therapeutischer Druckkammer-Behandlungen 

Mindestbesetzung mit Personal vor Ort

I. Für Druckkammer-Behandlungen von nicht intensivbehandlungspflichtigen stationären oder
   ambulanten Patienten
  • 1 Arzt/Ärztin mit Diplom "Druckkammerarzt" und Diplom "Druckkammerbediener/in"
  • 1 "Hyperbarmedizinische/r Assistent/in" oder 1 weitere/r Arzt/Ärztin
  • 1 "Druckkammerbediener/in"
II. Für Druckkammer-Behandlungen von intensivbehandlungspflichtigen Patienten
  • 1 Arzt/Ärztin mit Diplom "Druckkammerarzt" und Diplom "Druckkammerbediener/in"
  • 1 "Intensivmedizinische Pflegekraft für Hyperbarmedizin" oder 1 weitere/r Arzt/Ärztin mit 1 Jahr Weiterbildung
    in Anästhesie oder Intensivmedizin
  • 1 "Druckkammerbediener/in" 

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B. Diplome für medizinisches Assistenzpersonal 

I. Diplom "Druckkammerbediener/in"

Aufgaben:

  • Inbetriebnahme der Druckkammer
  • Bedienung der Druckkammer
  • Überwachung der Kammerfahrt und Dokumentation
  • technisches Notfallmanagement
  • Außerbetriebnahme der Druckkammer
  • einfache Wartungsmaßnahmen
  • Beseitigung kleiner Störungen
  • Kontrollen der technischen Einrichtungen der Druckkammer-Anlage
  • Einhaltung der MPG-Richtlinien

Voraussetzungen:

  1. Mindestalter 18 Jahre
  2. Tätigkeitsbezogenes Notfalltraining (8 Doppelstunden), max. 1 Jahr alt
  3. Anerkannte Berufsausbildung, anerkannter Tauchlehrer oder Student/in im Hauptstudium
  4. Erfolgreiche Absolvierung einer von GTÜM und VDD anerkannten theoretischen und praktischen Ausbildung "Druckkammerbediener/in"
  5. Nachweis von 30 selbständig bedienten Druckkammer-Behandlungen unter Supervision
  6. Das Diplom verliert automatisch seine Gültigkeit, ohne dass dies weiterer Maßnahmen seitens der GTÜM
    oder des VDD bedarf:
    - wenn in den letzten 12 Monaten weniger als 10 Druckkammer-Behandlungen bedient wurden
    - wenn im vorangehenden Jahr keine Teilnahme an Notfallübungen erfolgte
  7. Das Diplom erlangt in den unter Nummer 6 genannten Fällen seine Gültigkeit wieder:
    - wenn 10 selbständig bediente Druckkammer-Behandlungen unter Supervision absolviert wurden
    - wenn eine aktuelle Teilnahme an Notfallübungen erfolgte
  8. Über eventuelle Ausnahmefälle entscheiden die Vorstände von GTÜM und VDD unter Berücksichtigung der
    Beurteilung der Gutachter für die Diplomierung
II. Diplom "Hyperbarmedizinische/r Assistent/in"

Aufgaben:

  • Betreuung nicht intensivpflichtiger ambulanter und stationärer Patienten in und außerhalb der HBO-Druckkammer

Voraussetzungen:

  1. Mindestalter 18 Jahre
  2. medizinische Ausbildung als Rettungsassistenten/in, Arzthelfer/in, examinierte Pflegekraft, AiP/ÄiP oder Arzt/Ärztin (abschließende Aufzählung)
  3. Erfolgreiche Absolvierung einer von GTÜM und VDD anerkannten theoretischen und praktischen Ausbildung "Hyperbarmedizinische/r Assistent/in"
  4. Nachweis von 30 begleiteten Druckkammer-Behandlungen unter Supervision
  5. Über eventuelle Ausnahmefälle entscheiden die Vorstände von GTÜM und VDD unter Berücksichtigung der
    Beurteilung der Gutachter für die Diplomierung
III. Diplom "Intensivmedizinische Pflegekraft für Hyperbarmedizin"

Aufgaben:

  • Betreuung intensivpflichtiger sowie ambulanter und stationärer Patienten in und außerhalb der HBO-Druckkammer

Voraussetzungen:

  1. Diplom "Hyperbarmedizinische/r Assistent/in"
  2. examinierte Pflegekraft mit Fachausbildung Anästhesie- und Intensivpflege oder mit 2-jähriger ganztägiger
    Tätigkeit als Pflegekraft in der Anästhesie und auf einer Intensivstation
  3. Erfolgreiche Absolvierung einer von GTÜM und VDD anerkannten theoretischen und praktischen Ausbildung "Intensivmedizinische Pflegekraft für Hyperbarmedizin"
  4. Nachweis von 5 begleiteten Druckkammer-Behandlungen von intensivpflichtigen Patienten unter Supervision
  5. Über eventuelle Ausnahmefälle entscheiden die Vorstände von GTÜM und VDD unter Berücksichtigung der
    Beurteilung der Gutachter für die Diplomierung  

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C. Kurs-Curricula

Alle Kurse schließen mit einer schriftlichen Prüfung über die Unterrichtsinhalte ab. Für die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses ist das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich.  



I. Ausbildung "Druckkammerbediener/in"

n

THEORIE

Unterrichtseinheiten
(45 min)

Pos

Unterrichtsthema

1

Einführung: Druckkammer-Typen, Komponenten eines Druckkammer-Zentrums, Arbeitsablauf im Druckkammer-Zentrum

2

2

Grundlagen der Druckkammertechnik: Druckluft-Erzeugung (Hochdruck/Niederdruck), Umgang mit Sauerstoff, technische Gefahren durch Sauerstoff, Strom- und Notstromversorgung

2

3

Hauptfahrstand: Kammersteuerung und Überwachungselemente, Computersteuerung, Manuelle Steuerung, Steuerung am Pneumatikfahrstand, Kommunikation, Videoüberwachung, Sauerstoff-Überwachung der Druckkammer-Atmosphäre

2

4

Physikalische Grundlagen: Boyle-Mariotte, Henry, Amontons, Dalton, adiabatische Kompression, Joule-Thompson-Effekt

3

5

Grundlagen in Physiologie und Pathophysiologie: luftgefüllte Hohlräume, Druckausgleich, Barotrauma, Tiefenrausch, Sauerstoff-Intoxikation, Dekompressionskrankheit, Arterielle Luftembolie

3

6

Vorschriften u. Dokumentation: DIN 13256 Teil 2, Druckluftverordnung, Druckbehälterverordnung, VBG 1, MPG, MPBetreibVO, Geräteverzeichnis gemäß UMDNS, G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G31 (Überdruck), G37 (Bildschirmarbeitsplätze), VBG 61 Sauerstoff, Arzneimittelgesetzbuch (Luftqualität), Technische Regeln Gase, Notfallausrüstung (Koffer), Unfallmeldung gemäß MPG über DIMDI

1

7

Brandschutz: Prävention, Bekleidung, Brandlasten, Verhalten bei Brand (Alarmplan), Brandschutzeinrichtungen

3

8

Wirkprinzipien der HBO

1

9

HBO-Indikationen

2

10

Behandlungsprofile und Deko-Tabellen für Patienten und Personal

2

11

Medizinische Komplikationen der HBO-Therapie

1

12

Monitoring: Audio, Video, EKG, RR, PCO2/PO2, ExO2

1

13

Theoretische Prüfung und Besprechung 1 UE Summe Theorie 24 UE

1

n

Summe Unterrichtseinheiten Theorie

24

n

PRAXIS

Unterrichtseinheiten
(45 min)

Pos

Unterrichtsthema

14

Druckkammer: In- u. Außerbetriebnahme, Vorbereiten der Druckkammer (Masken, Kopfzelte), Anpassen der Masken, Steuerung der Druckkammer (PC-gesteuert, manuell, pneumatisch), Dokumentation der Druckkammerbehandlung, Betreuung der Patienten (Begleitung von ASA 1 Patienten), Schleusungen

nach Checkliste

15

Wartung u. Beseitigung von kleinen Störungen: Technische Störungen, Notstromversorgung, Atemanlage (exspiratorische O2-Überwachung, O2-Spürgeräte), Atemmasken und Kopfzelt, Beleuchtung und Kommunikation

nach Checkliste

16

Kammerhygiene: Grundlagen, zu verwendende Desinfektions- und Reinigungsmittel, Hygieneplan

nach Checkliste

17

Erkennen und Verhalten bei Notfällen und Störungen: Notfälle (Verhalten, Ein- und Ausschleus-Maßnahmen), Unklarer Betriebszustand (bei Computerausfall, Brand etc.), Praktische Feuerlöschübung (z.B. mit ortsansässiger Feuerwehr)

nach Checkliste

18

Praktische Prüfung und Besprechung

1

n

Summe Unterrichtseinheiten Praxis

40

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II. Ausbildung "Hyperbarmedizinische/r Assistent/in"

n

THEORIE

Unterrichtseinheiten
(45 min)

Pos

Unterrichtsthema

1

Kammerausrüstung: z.B. Ambu-Beutel, Kopfzelt

1

2

Wirkprinzipien der HBO: antiödematöse Wirkung durch Vasokonstriktion, Vernichtung von Gasblasen bei Gasembolie, bakteriostatische Wirkung (anaerobe Erreger), kompetitive Verdrängung von CO, Aktivierung der Fibroplastenproliferation u. Kollagensynthese, Osteoklastenaktivierung, Angioneogenese, Makrophagenaktivierung

2

3

Überdruckbezogene Physiologie: Funktionelle Anatomie, Atmung, Druckausgleich

2

4

Hyperbare Pathophysiologie und Komplikationen: Dekompressionstheorien (Blasenbildung), akute dysbare Erkrankungen (DCS, Barotrauma), O2-Intoxikation, Inertgaseffekte (Stickstoff-Narkose)

2

5

Tauglichkeitskriterien und Kontraindikationen: Patienten und HBO-Druckkammerpersonal

1

6

Vorschriften u. Dokumentation: DIN 13256 Teil 2, Druckluftverordnung, Druckbehälterverordnung, VBG 1, MPG, MPBetreibVO, Gerätevezeichnis gemäß UMDNS, G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G31 (Überdruck), G37 (Bildschirmarbeitsplätze), G42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung), VBG 61 Sauerstoff, Arzneimittelgesetzbuch (Luftqualität), Technische Regeln Gase, Notfallausrüstung (Koffer), Unfallmeldung gemäß MPG über DIMDI

1

7

HBO-Indikationen nach GTÜM e.V., ECHM und UHMS: Notfallindikationen und elektive Indikationen, Brandlasten, Verhalten bei Brand (Alarmplan), Brandschutzeinrichtungen

5

8

Behandlungstabellen und Austauchtabellen für Begleitpersonal / Begleiterwechsel: z.B. Problemwunden-Schema, Boerema-Schema, US Navy TT 6, Comex Cx30

2

9

Vorschriften u. Sicherheitsbestimmungen in der Druckkammertechnik: Luftaufbereitung, Schalttafel, Pneumatikfahrstand, Computersteuerungn

1

10

Monitoring und Dokumentation: EKG, NiBP, TcPO2, ExPO2

1

11

Psychologische Aspekte der Patientenbetreuung und -führung während der Druckkammerbehandlung: Nähe und Distanz

2

12

Hygiene in hyperbaren Einrichtungen: Besonderheiten von Desinfektionsmitteln unter hyperbaren Bedingungen, regelmäßige Desinfektions- und Reinigungsarbeiten, MRSA-Patienten und andere Infektionserkrankungen in der HBO, Schutzkleidung

2

13

Brandschutz: Vorbeugung, Brand-Bekämpfung

1

14

Theoretische Prüfung und Besprechung

1

n

Summe Unterrichtseinheiten Theorie

24

n

PRAXIS

Unterrichtseinheiten
(45 min)

Pos

Unterrichtsthema

15

Druckkammertechnik: Luftaufbereitung, Schalttafel, Pneumatikfahrstand, Computersteuerung, geltende Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen

2

16

Patientenvorbereitung: Druckkammertauglichkeit (EKG, Lungenfunktion, HNO-Arbeitsplatz etc.)

2

17

Praxis der Druckkammerbegleitung: Vor Behandlungsbeginn: Vorbereitung der Kammern, Während der Behandlung: Wer wird begleitet? Betreuung während der DK-Behandlung, Besonderheiten bei Medikamentengabe (z.B. Infusion), Drainagen (z.B. Redon, Colostoma etc.), Nach der Behandlung: Dokumentation

24

18

Notfall-Training: Reanimationsübung an und in einer Druckkammer, notfallmäßiges Einschleusen, Patientenführung bei Notfällen, Verhalten bei technischen Notfällen

8

19

Praktische Prüfung und Besprechung

4

n

Summe Unterrichtseinheiten Praxis

40

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III. Ausbildung "Intensivmedizinische Pflegekraft für Hyperbarmedizin"

n

THEORIE

Unterrichtseinheiten
(45 min)

Pos

Unterrichtsthema

1

Physiologie und Pathophysiologie unter hyperbaren Bedingungen: Herz- Kreislauf, Lunge, Nierenfunktion

1

2

Erweitertes Monitoring: Exspiratorische Sauerstoffmessung, Online-Blutgasmessung, TcpCO2, IBP, Camino-Sonde

1

3

Gesetzliche Vorschriften zum Betrieb von Geräten in der Druckkammer: MPG, Konfirmationserklärung, CE etc.

1

4

Medikamente: Wirkung unter hyperbaren Bedingungen, Besonderheiten bei der Applikation unter hyperbaren Bedingungen

1

5

Drainagesysteme: Redon, Bülau, Ventrikeldrainagen

1

6

Besonderheiten der Beatmung unter hyperbaren Bedingungen: Volumenmessung, Sauerstoffmessung, Open lung-Manöver

1

7

Fallbeispiele und Diskussion: CO-Intoxikation, Verbrennung, Hirnabszess, Anämie, Tauchunfall, Emphysem

2

n

Summe Unterrichtseinheiten Theorie

8

n

PRAXIS

Unterrichtseinheiten
(45 min)

Pos

Unterrichtsthema

8

Besonderheiten Beatmungsgeräte: z.B. Servo 900 C, Evita 4, Oxylog 2000 und andere

3

9

Ablauforganisation in einem Druckkammerzentrum der Maximalversorgung

1

10

Hygiene: Besonderheiten bei der Aufbereitung von Beatmungsgeräten und Zubehör, der infektiöse Patient

2

11

Begleitung von Intensivpatienten: Cuffdruck-Kontrolle, Bülau-Drainage, Zwischenfälle, Ausfall von lebenswichtigen Systemen (Ausfall des Beatmungsgerätes und Ersatzmaßnahmen, Ausfall von Monitoring und Verhalten)

23

12

Theoretische und Praktische Prüfung und Besprechung 

3

n

Summe Unterrichtseinheiten Praxis

32

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D. Anerkennung der Kursleitung 

Der Leiter eines Kurses nach diesen Richtlinien muss zum Zeitpunkt der Kursdurchführung selbst das Diplom "Tauch- und Hyperbarmedizin / Consultant for Diving and Hyperbaric Medicine" besitzen.

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E. Anerkennung von Kursen 

  1. Der Leiter eines Kurses hat einen detaillierten Stundenplan mit Nennung der Referenten vorzulegen, der erkennbar das entsprechende Curriculum abdeckt. Es werden nicht mehr als 8 theoretische UE pro Unterrichtstag und nicht mehr als 10 UE insgesamt pro Unterrichtstag anerkannt. Der Leiter hat weiter ein Muster der Abschlussprüfung, eine Musterlösung, seinen Bewertungsschlüssel mit Bestehensgrenze hierzu sowie sein Diplom „Tauch- und Hyperbarmedizin“ vorzulegen.
  2. Eine zeitgerechte Benachrichtigung des Kursleiters über die Anerkennung seines geplanten Kurses ist nur möglich, wenn der die genannten Unterlagen 12 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
  3. Für die Bearbeitung der o.g. Kursunterlagen wird eine Gebühr von 100,- Euro fällig, die Bearbeitung erfolgt nicht vor Eingang der Gebühr.
  4. Die Gebühr nach Nr. 3 entfällt, wenn der betreffende Kurs mit dem gleichen Stundenplan und den gleichen Referenten durchgeführt wird wie bei einem bereits zuvor genehmigten Kurs. Die Nummern 1 und 2 bleiben hiervon unberührt. 

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F. Bestätigung der Vermittlung der Kursinhalte 

  1. Der Kursleiter hat den Kursteilnehmern zu Beginn des Kurses einen Bewertungsbogen (Muster siehe Anhang) auszuhändigen, auf dem der Kursteilnehmer zu jeder Unterrichtseinheit vermerkt, ob die Unterrichtsinhalte vom Referenten umfassend und klar dargestellt wurden.
  2. Die Bewertungsbögen sind vom Kursteilnehmer zu unterzeichnen. Der Teilnehmer legt den Bogen den Antragsunterlagen bei. 

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G. Ausstellung der Diplome 

Die Diplome werden durch die GTÜM ausgestellt. Alle Anträge und Unterlagen sind an die Geschäftsstelle des VDD zu richten, hier werden sie auf Vollständigkeit geprüft und an die Gutachter weitergeleitet. GTÜM und VDD benennen je einen Gutachter. Diplome können nur ausgestellt werden, wenn:

  1. der jeweils letzte, qualifizierende Ausbildungsabschnitt (bei Diplom I: Ausbildung I, bei Diplom II: Ausbildung II, bei Diplom III: Ausbildung III) innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung absolviert wurde,
  2. der Kurs und die Abschlussprüfung anerkannt wurden, oder bei ausländischen Kursen die Ausbildung nach vergleichbaren Kursinhalten erfolgte und eine Anerkennung nach vergleichbaren Beurteilungsgrundsätzen durch die nationale wissenschaftliche Fachgesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin im betreffenden Land vorliegt,
  3. der Kandidat alle genannten Unterlagen incl. des vollständig ausgefüllten Bewertungsbogens vorlegt und
  4. der Kandidat pro Diplomierung eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro entrichtet hat.
    [Anmerkung: Bearbeitungsgebühren und Antragsunterlagen sind gemäß Absprache von GTÜM und VDD an den VDD zu schicken.]

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H. Übergangsregelungen 

  1. Die vorliegenden Richtlinien gelten ab 01.04.2004.
  2. Vor dem 01.04.2004 begonnene Ausbildungen nach VDD-Richtlinien können abgeschlossen und bis zum 31.12.2004
    durch den VDD beurkundet werden.
  3. Diplome nach den alten VDD-Richtlinien können bis zum 31.03.2005 in die neuen Diplome umgeschrieben werden:
    - Diplom "Druckkammerbediener/in", Voraussetzung: Qualifikation "Druckkammerbediener" (VDD e.V.)
    - Diplom "Hyperbarmedizinische/r Assistent/in", Voraussetzung: Qualifikation "Assistent/in für Hyperbarmedizin" (VDD e.V.)
    - Diplom "Intensivmedizinische Pflegekraft für Hyperbarmedizin", Voraussetzung: Qualifikation "Krankenschwester/Krankenpfleger für Hyperbarmedizin" (VDD e.V.)
  4. Die Qualifikation des Druckkammerarztes als "Druckkammerbediener" gemäß Punkt A I und A II muss bis zum 31.03.2005 erfolgen. 

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Anhang

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notrufnummer
news

NEWS:

1. CENTRAL EUROPEAN CONFERENCE HBO & DIVING MEDICINE
 17.-18.06.10
Programm


Checkliste

Checkliste Tauchtauglichkeit
Checkliste
Tauchtauglichkeit
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